Der zahnärztliche Notfallbereitschaftsdienst gilt in ganz Schleswig-Holstein von freitags ab 15.00 Uhr bis montags 6.00 Uhr. An gesetzlichen Feiertagen beginnt der Bereitschaftsdienst am vorherigen Werktag um 15.00 Uhr und endet am nächstfolgenden Werktag um 6.00 Uhr.
Bei einem Schmerzfall sollten Sie die eingeteilte Praxis zunächst telefonisch kontaktieren. Während der oben genannten Zeiten sind feste Sprechzeiten eingerichtet. Anhand der geschilderten Symptome wird die/der notdiensthabende Zahnärztin/Zahnarzt beurteilen, ob die Behandlung während dieser Sprechzeiten erfolgen kann oder ob für eine Notversorgung ein individueller Termin vereinbart werden sollte.